Im Schwimmunterricht der Gebrüder-Grimm-Schule werden die Schwimmleistungen der Kinder mit verschiedenen Schwimmabzeichen ausgezeichnet. Hier ein Überblick darüber und den jeweiligen Leistungsanforderungen:

Seepferdchen

– Sprung vom Beckenrand und 25 Meter Schwimmen

– Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser

Seeräuber/in

– 100 Meter technikgerechtes Brustschwimmen

– 5 Meter Streckentauchen mit anschließendem Herausholen eines Gegenstandes aus mindestens 1 Meter Wassertiefe

Dt. Jugendschwimmabzeichen – Bronze

– Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 Meter Schwimmen in höchstens 15 Minuten,

– Herausholen eines Gegenstandes aus ca. 2 Meter tiefem Wasser,

– Sprung aus 1 Meter Höhe oder Startsprung

– Kenntnis der Baderegeln

Dt. Jugendschwimmabzeichen – Silber

– Startsprung und mindestens 400 Meter Schwimmen in höchstens 25 Minuten (300 Meter Bauch- und 100 Meter Rückenlage),

– zweimal heraufholen eines Gegenstandes aus 2 Meter tiefem Wasser,

– 10 Meter Streckentauchen,

– Sprung aus 3 Meter Höhe,

– Kenntnis der Baderegeln und der Selbstrettung

Dt. Jugendschwimmabzeichen – Gold

– Mindestalter 9 Jahre,

– 600 Meter Schwimmen in höchstens 24 Minuten,

– 50 Meter Brustschwimmen in höchstens 70 Sekunden,

– 25 Meter Kraulschwimmen,

– 50 Meter Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder 50 Meter Rückenkraulschwimmen,

– Tieftauchen von der Wasseroberfläche (3 Tauchringe aus ca. 2 Meter tiefem Wasser in 3 Minuten bei maximal 3 Tauchversuchen),

– 15 Meter Streckentauchen,

– Sprung aus 3 Meter Höhe,

– 50 Meter Transportschwimmen (Schieben oder Ziehen),

– Kenntnis der Baderegeln,

– Kenntnis über Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung, einfache Fremdrettung)

Schwimmspezialist/in
(schulinterne jugendschwimmabzeichenübergreifende Auszeichnung)

 

Allgemeine Bedingungen

  1. Der Schüler / Die Schülerin besucht mindestens die Klasse 3 und besitzt bereits das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze
  2. Äußert der Schüler / die Schülerin die Bereitschaftzur Abdeckung eines Leistungsbereichs, wird ihm / ihr ein Ausweis gestellt. Für die sorgfältige Aufbewahrung ist der Schüler / die Schülerin verantwortlich. Bei Verlust des Ausweises kann dem Schüler / der Schülerin ein neuer Ausweis gestellt werden, jedoch verlieren damit alle bisherigen Leistungen ihre Gültigkeit
  3. Alle Anforderungen eines Leistungsbereichs müssen innerhalb von 6 Monaten erbracht werden. Wiederholungsversuche sind beliebig häufig in den vorgesehenen Zeiträumen möglich und erfordern die erneute Ableistung aller Anforderungen des jeweiligen Leistungsbereichs.
  4. Werden die Anforderungen aller Leistungsbereiche abgedeckt, wird dies zusätzlich urkundlich festgehalten.

 

Leistungsbereiche

Springen

– technikgerechter Kopfsprung aus dem Stand vom Beckenrand

– technikgerechter Kopfsprung mit Antritt vom 1-Meter-Sprungbrett

– beliebiger Sprung mit Anlauf vom 3-Meter-Sprungbrett

– beliebiger Sprung vom 5-Meter-Sprungbrett

 

Ausdauer

– 20 Minuten technikgerechtes Schwimmen in beliebiger Lage

– 8 Minuten Wassertreten (Schwimmen auf der Stelle)

– 100 Meter Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit

– 150 Meter Kleidungsschwimmen

 

Schnelligkeit

(Lage und technische Ausführung werden nicht berücksichtigt)

– 25 Meter in maximal 0:40 Minuten

– 50 Meter in maximal 1:35 Minuten

– 100 Meter in maximal 3:30 Minuten

 

Tauchen

– vertikaler Abstieg auf etwa 2 Meter Wassertiefe mit anschließendem Rochentauchen für 5 Meter

– einmaliges Durchtauchen des Lehrschwimmbeckens (12,5 Meter)

– freier Sprung vom Startblock mit anschließendem Herausholen eines Tauchringes in 5 Meter Enfernung

– tauchendes Erfassen einer Bildvorlage und verbale Wiedergabe in Reihenfolge, Form und Farbe