Im Schwimmunterricht der Gebrüder-Grimm-Schule werden die Schwimmleistungen der Kinder mit verschiedenen Schwimmabzeichen ausgezeichnet. Hier ein Überblick darüber und den jeweiligen Leistungsanforderungen:
Seepferdchen
– Sprung vom Beckenrand und 25 Meter Schwimmen
– Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser
Seeräuber/in
– 100 Meter technikgerechtes Brustschwimmen
– 5 Meter Streckentauchen mit anschließendem Herausholen eines Gegenstandes aus mindestens 1 Meter Wassertiefe
Dt. Jugendschwimmabzeichen – Bronze
– Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 Meter Schwimmen in höchstens 15 Minuten,
– Herausholen eines Gegenstandes aus ca. 2 Meter tiefem Wasser,
– Sprung aus 1 Meter Höhe oder Startsprung
– Kenntnis der Baderegeln
Dt. Jugendschwimmabzeichen – Silber
– Startsprung und mindestens 400 Meter Schwimmen in höchstens 25 Minuten (300 Meter Bauch- und 100 Meter Rückenlage),
– zweimal heraufholen eines Gegenstandes aus 2 Meter tiefem Wasser,
– 10 Meter Streckentauchen,
– Sprung aus 3 Meter Höhe,
– Kenntnis der Baderegeln und der Selbstrettung
Dt. Jugendschwimmabzeichen – Gold
– Mindestalter 9 Jahre,
– 600 Meter Schwimmen in höchstens 24 Minuten,
– 50 Meter Brustschwimmen in höchstens 70 Sekunden,
– 25 Meter Kraulschwimmen,
– 50 Meter Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder 50 Meter Rückenkraulschwimmen,
– Tieftauchen von der Wasseroberfläche (3 Tauchringe aus ca. 2 Meter tiefem Wasser in 3 Minuten bei maximal 3 Tauchversuchen),
– 15 Meter Streckentauchen,
– Sprung aus 3 Meter Höhe,
– 50 Meter Transportschwimmen (Schieben oder Ziehen),
– Kenntnis der Baderegeln,
– Kenntnis über Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung, einfache Fremdrettung)
Schwimmspezialist/in
(schulinterne jugendschwimmabzeichenübergreifende Auszeichnung)
Allgemeine Bedingungen
- Der Schüler / Die Schülerin besucht mindestens die Klasse 3 und besitzt bereits das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze
- Äußert der Schüler / die Schülerin die Bereitschaftzur Abdeckung eines Leistungsbereichs, wird ihm / ihr ein Ausweis gestellt. Für die sorgfältige Aufbewahrung ist der Schüler / die Schülerin verantwortlich. Bei Verlust des Ausweises kann dem Schüler / der Schülerin ein neuer Ausweis gestellt werden, jedoch verlieren damit alle bisherigen Leistungen ihre Gültigkeit
- Alle Anforderungen eines Leistungsbereichs müssen innerhalb von 6 Monaten erbracht werden. Wiederholungsversuche sind beliebig häufig in den vorgesehenen Zeiträumen möglich und erfordern die erneute Ableistung aller Anforderungen des jeweiligen Leistungsbereichs.
- Werden die Anforderungen aller Leistungsbereiche abgedeckt, wird dies zusätzlich urkundlich festgehalten.
Leistungsbereiche
Springen
– technikgerechter Kopfsprung aus dem Stand vom Beckenrand
– technikgerechter Kopfsprung mit Antritt vom 1-Meter-Sprungbrett
– beliebiger Sprung mit Anlauf vom 3-Meter-Sprungbrett
– beliebiger Sprung vom 5-Meter-Sprungbrett
Ausdauer
– 20 Minuten technikgerechtes Schwimmen in beliebiger Lage
– 8 Minuten Wassertreten (Schwimmen auf der Stelle)
– 100 Meter Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
– 150 Meter Kleidungsschwimmen
Schnelligkeit
(Lage und technische Ausführung werden nicht berücksichtigt)
– 25 Meter in maximal 0:40 Minuten
– 50 Meter in maximal 1:35 Minuten
– 100 Meter in maximal 3:30 Minuten
Tauchen
– vertikaler Abstieg auf etwa 2 Meter Wassertiefe mit anschließendem Rochentauchen für 5 Meter
– einmaliges Durchtauchen des Lehrschwimmbeckens (12,5 Meter)
– freier Sprung vom Startblock mit anschließendem Herausholen eines Tauchringes in 5 Meter Enfernung
– tauchendes Erfassen einer Bildvorlage und verbale Wiedergabe in Reihenfolge, Form und Farbe